Die Landesregierung hat am 13. März 2020 wegen des sich ausbreitenden Coronavirus beschlossen, dass ab Montag, dem 16. März, Kinder im Alter bis zur Einschulung sowie Schülerinnen und Schüler keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle, Heilpädagogische Kindertageseinrichtung oder „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte) betreten dürfen.
Kinder- und Familienminister Joachim Stamp erklärte: „Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Situation und müssen seriös und verantwortungsvoll mit den großen Herausforderungen umgehen. Das Kabinett hat dazu eine wichtige Leitentscheidung getroffen, die nun zügig und entschlossen umgesetzt wird.”
Eltern sind verpflichtet, ihre Aufgabe zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder wahrzunehmen. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kinder die Kindertagesbetreuungsangebote nicht nutzen. Die Kinder sollten aber nicht von Personen betreut werden, die nach Robert-Koch-Institut (RKI) als besonders gefährdet gelten, insbesondere gehören hierzu Vorerkrankte und Lebensältere.
Zum Betretungsverbot wird es für Kinder, deren Eltern nachweisen, dass sie in kritischen Infrastrukturen arbeiten, Ausnahmen geben, z.B.:
Quelle: Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW
Details hierzu finden Sie im Informationsschreiben des Kreises Steinfurt zum Download unter dem Foto zu dieser Meldung.
Das Notfallbetreuungsformular des Kreises Steinfurt zum Download sowie weitere aktuelle Dokumente finden Sie ebenfalls dort.
Ansprechpartner für Rückfragen im Ev. Kirchenkreis Tecklenburg
Arnd Rutenbeck, Geschäftsführer der Kindertageseinrichtungen: