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Pfarrstelle in Lotte wird erneut ausgeschrieben

Aufgrund eines Einspruchs muss die Pfarrwahl in der Ev. Kirchengemeinde Lotte nach einer Entscheidung des Landeskirchenamtes wiederholt werden.

Am 29. Mai 2019 ist Iven Benck mit großer Mehrheit zum Pfarrer der Evangelischen Kirchengemeinde Lotte gewählt worden.

Nach der Wahl gab es eine Einspruchsfrist von zwei Wochen, die am Montag, den 17. Juni 2019, abgelaufen ist.
Es gab gegen seine Wahl keine Einsprüche.

Nicht aus Lotte, sondern aus dem Kreis derjenigen Bewerberinnen und Bewerber, die dann nicht zu den Probepredigten eingeladen wurden, gab es ein Schreiben an die Landeskirche und das Landeskirchenamt, in dem eine Beschwerde geltend gemacht wurde. Der schriftliche Einspruch bezieht sich auf eine Frage, die allen fünf Bewerberinnen und Bewerbern gestellt worden ist: nämlich nach der familiären Situation.

Das Landeskirchenamt hat die Beschwerde juristisch geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen:

  1. Das Verfahren zur Pfarrstellenbesetzung der Evangelischen Kirchengemeinde Lotte muss erneut beginnen. Das Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen konnte die Wahl nicht bestätigen, weil es im Lauf des Verfahrens zu einem Fehler gekommen ist.
  2. Fragen nach der Familienplanung sind in Vorstellungsgesprächen unzulässig. Zu einer solchen Frage ist es bei einem Vorstellungsgespräch gekommen. Zwar gab es in dem Gespräch auch den Hinweis, dass diese Frage unzulässig sei. Es war jedoch nicht korrekt, sie überhaupt zu stellen.
  3. Nach geltendem Kirchenrecht bedarf die Wahl eines Pfarrers oder einer Pfarrerin der Bestätigung des Landeskirchenamtes. Diese Bestätigung muss versagt werden, „wenn in dem Wahlverfahren Fehler vorgekommen sind, die auf das Wahlergebnis Einfluss haben können“, so das entsprechende Kirchengesetz, das hier keinen Ermessensspielraum vorsieht. Allein die Möglichkeit genügt: Es spielt also keine Rolle, ob der Fehler das Wahlergebnis tatsächlich beeinflusst hat oder nicht.

In der Konsequenz hat dies zur Folge, dass das Verfahren zur Pfarrstellenbesetzung neu beginnen muss.

Weiteres Vorgehen

Das Presbyterium Lotte hat sich am 16. Juli zu einer Sondersitzung getroffen. Das Presbyterium hat entschieden, mit dem erneuten Verfahren zur Pfarrstellenbesetzung am 1. September 2019 zu beginnen, nachdem am 31. August die Stelle in Lotte im Kirchlichen Amtsblatt zur Wiederbesetzung ausgeschrieben sein wird. Ab dem 1. September können sich Pastorinnen und Pastoren auf diese Pfarrstelle bewerben.

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