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Förderung energetischer Sofortmaßnahmen in kirchlichen Gebäuden

Die Landessynode hat am 15. Juni 2022 beschlossen, noch in diesem Sommer konkrete Schritte zur Energiekosten- und Treibhausgasreduktion zu gehen. Hierzu gehört unter anderen ein Sofortprogramm für energetische Sofortmaßnahmen in kirchlichen Gebäuden.

Der Grund ist ein doppelter: Zum einen hat sich unsere Kirche per Beschluss der Landessynode verpflichtet, klimaschädliche Emissionen bis spätestens zum Jahr 2040 bilanziell auf null zu reduzieren. Dies nimmt jede einzelne kirchliche Körperschaft in die Pflicht, nach konkreten Möglichkeiten der Treibhausgasreduktion zu suchen. Zum anderen sind in Zusammenhang mit dem verbrecherischen Krieg Russlands gegen die Ukraine für Herbst und Winter drastische Preissteigerung zu befürchten und teils bereits angekündigt.

Auch Lieferknappheit insbesondere bei Erdgas kann nicht ausgeschlossen werden. Hinzu kommt schließlich die nach wie vor beschämende Tatsache, dass wir auch mit unseren Energiekosten zwangsläufig in die Kriegskasse des russischen Präsidenten einzahlen. All dies gilt nicht nur für Privathaushalte, sondern kurz- oder mittelfristig auch für Kirchengemeinden und kirchliche Gebäude. Zu unserer Verantwortung für die Schöpfung tritt also für Kirchengemeinden und Presbyterien auch diejenige für die kirchlichen Haushalte. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, ist es notwendig die Energieverbräuche und -kosten unserer Gebäude möglichst kurzfristig zu reduzieren, betreffende Maßnahmen in Presbyterien zu beraten, zu beschließen und den Gemeinden und Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern zu erläutern. Hierzu hatte Landeskirchenrat Dr. Dirk Döhling, Dezernent für Gesellschaftliche Verantwortung, den Leitungen der westfälischen Kirchengemeinden bereits vor Ostern konkrete Vorschläge und Anregungen übermittelt.

Das im Juni von der Landeskirche beschlossene Sofortprogramm soll Ihre Bemühungen zusätzlich unterstützen und befördern. Als ersten Schritt können sich Kirchengemeinden noch bis zum 30. August 2022 für zwei konkrete Unterstützungsleistungen bewerben bzw. diese beantragen. Die Inanspruchnahme beider Programme, die im Folgenden näher erläutert werden, ist für die teilnehmende Kirchengemeinde kostenfrei:

• Überwachte Temperaturabsenkung in Kirchbauten

• Strategische Energieberatung für Gemeindestandorte

Keine Frage, die Herausforderungen, die sich durch die Klimakrise und die welt- und energiepolitische Lage ergeben, sind hoch.

Doch sind wir keineswegs ohnmächtig und erste Schritte sind kurzfristig möglich. Hierzu wollen die Programme ermutigen.

Text: Stabsstelle Kommunikation EKvW

Weitere Informationen unter:

https://www.evangelisch-in-westfalen.de/aktuelles/detailansicht/news/foerderung-energetischer-sofortmassnahmen-in-kirchlichen-gebaeuden/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=4a020c4476b4f8012115bf2144dbd9af

 

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Erstellungsdatum: 18.08.2022