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Nachhaltige Haushalterschaft prägt Beschlüsse der Finanzsynode des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg

Am Montag, 25. November, 2019 tagte die Haushalts- und Finanzsynode des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg im Martin-Luther-Haus in Lengerich. Die Synode begann mit einer Andacht mit dem Krankenhaus-Seelsorger Pfarrer Jürgen Nass (Ibbenbüren). Anschließend eröffnete Superintendent André Ost die Synode. Landeskirchenrätin Barbara Roth überbrachte Grüße aus der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW). Die Landesynode in Bielefeld hatte erst kürzlich einen Beschluss zum Umgang mit sexueller Selbstbestimmung bzw. sexualisierter Gewalt gefasst.

„Es ist wichtig, dass wir als Kirche Schutz- und Kompetenzräume für die Opfer etablieren“, so die Landeskirchenrätin. Notwendig seien in diesem Feld Hauptamtliche, ein Netzwerk aus Multiplikatoren und entsprechende Notfallpläne. „Unsere Kirche muss und soll kompetenter und besser aufgestellt sein“, betonte sie. In diesem Zusammenhang informierte sie die 90 Synodalen darüber, dass der Kirchenkreis Tecklenburg einer der ersten westfälischen Kirchenkreise ist, der sich in intensiv mit dem Thema befasst und einen Notfallplan entwickelt hat. „Es wird jetzt eine wichtige Aufgabe sein, alle Mitarbeitenden für einen sensiblen und kompetenten Umgang mit dem Thema zu schulen“, meinte sie.

Finanzsynode beschließt Investitionsrücklage für den Verband der Ev. Kirchenkreise Tecklenburg, Münster und Steinfurt-Coesfeld-Borken

Erstmalig stand der Verbandshaushalt für die gemeinsame Verwaltung der Kirchenkreise Tecklenburg, Münster und Steinfurt-Coesfeld-Borken auf der Agenda der Synode. Jutta Runden, die Leiterin der gemeinsamen Verwaltung der drei Kirchenkreise, informierte die Synodalen über den Jahresabschluss 2018. Die Bilanz beträgt jeweils 3.128.879,92 €. 

Die gemeinsame Verwaltung nimmt ihre Arbeit in der neuen Struktur am 1. Januar 2020 auf. Der Umzug aller drei Verwaltungen in das Gebäude in Münster ist dann nach Fertigstellung im September 2020 geplant. Zur Vorbereitung der Fusion fanden bereits zahlreiche Teambuilding-Prozesse für die Mitarbeitenden statt. „Wir sind mit dem neuen Kirchlichen Finanzmanagements (NKF) gut unterwegs“, berichtete sie.  

Auf Empfehlung der Verwaltungsleiterin Jutta Runden beschloss die Synode, jährlich ein Drittel des Betrags, der den Abschreibungen für Abnutzungen im Verband der Ev. Kirchenkreise Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg entspricht, der „Rücklage für Investitionen“ zuzuführen. Der Betrag umfasst jährlich ca. 78.900 € für jeden Kirchenkreis und tritt ab 2020 in Kraft. Angesichts absehbar rückläufiger Kirchensteuereinnahmen beschlossen die Synodalen nach lebhafter Diskussion mehrheitlich bei vier Enthaltungen und vier Neinstimmen, diese Investitionsrücklage zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren. 

Synodale genehmigen den kreiskirchlichen Haushalt 2020

„Die derzeitig positive Kirchensteuerentwicklung sollte weiterhin dazu genutzt werden, Vorsorge zu treffen, um den Auftrag der Kirche auch zukünftig verlässlich wahrnehmen zu können“, führte Verwaltungsleiterin Marlies Beckemeyer (Ev. Kirchenkreis Tecklenburg) in ihrer Einbringungsrede zum kreiskirchlichen Haushalt 2020 aus. Dem Kirchenkreis mit seinen 17 Kirchengemeinden stehen für 2020 Kirchensteuermittel in Höhe von 10.834.584 € zur Verfügung. Dies ist eine Steigerung von 4,10 % gegenüber der im Jahr 2018 veranschlagten Summe von 10.407.420 €. 

Neben den Gehältern der Pfarrerinnen und Pfarrer im Kirchenkreis Tecklenburg, der zentralen Verwaltung und der Superintendentur finanziert der Kirchenkreis mithilfe der Kirchensteuermittel beispielsweise das Diakonische Werk, die Arbeit der 28 Kindertagesstätten im Kindergartenverbund, das Schulreferat oder die kreiskirchliche Jugendarbeit. 

Im Sommer 2019 verabschiedete die Kreissynode Tecklenburg ein Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt, einen Notfallplan sowie ein Präventionskonzept der EKVW. Für die Umsetzung des Präventionskonzepts richtet der Kirchenkreis eine halbe Stelle ein: Jugendreferentin und Sozialpädagogin Ingrid Klammann wird entsprechende Schulungen zur Sensibilisierung für Mitarbeitende in den Gemeinden anbieten. Gemeinsam mit der AG „Sexualisierte Gewalt“ unter Leitung von Pfarrerin Dr. Britta Jüngst soll ein passgenaues Präventionskonzept entwickelt werden. Die Synodalen sprachen sich einstimmig bei einer Enthaltung für die Genehmigung des kreiskirchlichen Haushalts 2020 aus.

Finanzverteilung

Die Finanzverteilung sieht im Kirchenkreis Tecklenburg so aus, dass nach Abzug der Aufwendungen für den Pfarrdienst und sonstige Vorwegabzüge (beispielsweise Öffentlichkeitsarbeit, Kirchenmusik, Schule in der Widum, Inflationsausgleich und Substanzerhaltung) verbleibende Kirchensteuermittel nach einem bedarfsgerechten Schlüssel verteilt werden: 47,86 % gehen an die Kirchengemeinden, 16,57 % werden für den Kindergartenverbund aufgewendet, 27,05 % werden für die Kreissynodalkasse und die synodalen Dienste bereitgehalten. 7,31 % gehen an das Diakonische Werk und 1,21 % erhält die Jugendbildungsstätte. Für die Zuweisungen an die Kirchengemeinden werden die Gemeindegliederzahlen und eine sog. Strukturpauschale berücksichtigt.   

Die Finanzsynode beschloss mehrheitlich bei einer Gegenstimme und vier Enthaltungen, die geltende Finanzverteilung bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Der Synodale Dr. Dirk Schinkel begrüßte den Beschluss: „Dieses System ist der Grund für Solidarität hier im Kirchenkreis“. Dies sei nicht selbstverständlich.

Finanzüberschuss geht zweckgebunden zur Substanzerhaltung an die Gemeinden

Für die Verwendung des Finanzüberschusses von 2018 lag eine Beschlussvorlage des Kreissynodalvorstands (KSV) vor. Diese empfahl der Synode, den Überschuss der Finanzausgleichskasse (FAK) in Höhe von 856.048,11 € - davon 783.042,82 € Kirchensteuereinnahmen und 73.005,29 € sonstige Mehreinnahmen an die Kirchengemeinden weiterzuleiten, zweckgebunden zur Bildung einer gesonderten Rücklage für Substanzerhaltung und /oder Sicherstellung der Abschreibung für Abnutzung.

„Diese Empfehlung durchbricht die gängige Verteilung der letzten Jahre,“ bemerkte Superintendent Ost. „In den letzten Jahren haben wir Haushaltsüberschüsse immer zur Hälfte auch den Rücklagen auf Kirchenkreisebene zugeführt. Mit der neuen Haushaltssystematik sind jetzt aber die Kirchengemeinden gezwungen, nachhaltiger zu wirtschaften“, unterstrich er. Um die Folgen der Umstellung etwas abzumildern, habe man sich in diesem Jahr zu dieser Empfehlung entschlossen. Die Synodalen sprachen sich einstimmig dafür aus, den Finanzüberschuss von 2018 zu 100 % an die Gemeinden auszuschütten.

Handy-Aktion NRW will Nachhaltigkeit stärken und gerechte Arbeitsbedingungen fördern

Handys sind aus dem Alltag nicht wegzudenken. Allein in Deutschland werden jährlich etwa 30 Millionen neue Handys gekauft. Jedes Gerät wird durchschnittlich nur 18 Monate genutzt und dann durch ein neues ersetzt. Die alten Mobiltelefone werden oft nicht fachgerecht recycelt, sondern landen, obwohl sie wertvolle Rohstoffe enthalten, in Schubladen oder im Hausmüll. Im Rahmen der Synode stellte Regionalpfarrer Jean-Gottfried Mutombo (Amt für Mission, Ökumene und Weltverantwortung, MÖWe) den Synodalen die Handy-Aktion NRW vor. Die Initiative von Kirchen und der Eine-Welt-Arbeit ruft zum Sammeln alter Handys für das Recycling auf. Mobiltelefone enthalten Rohstoffe, deren Gewinnung häufig mit Menschenrechtsverletzungen und Naturzerstörung verbunden ist. „Die Akkus der Handys werden mit Kobalt aus dem Kongo betrieben“, berichtete Mutombo. 40.000 Kinder arbeiten in Minen, um diesen Rohstoff zu produzieren. Er plädierte für die Einhaltung von Menschenrechten und die Bewahrung der Schöpfung und rief die Gemeinden zur Unterstützung des Projekts auf. In allen Gemeinden des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg werden künftig Sammelboxen für gebrauchte Handys aufgestellt.

Weitere Informationen zu dieser Aktion unter: https://www.moewe-westfalen.de/aktiv-werden/handyaktion/

#thisisme – eine leidenschaftliche Begegnung junger Frauen aus Namibia und Deutschland

Im Sommer 2019 waren zehn junge Frauen aus dem Kirchenkreis Otjiwarongo (Namibia) und fünf junge Frauen aus den Ev. Kirchenkreisen Tecklenburg sowie fünf Frauen aus dem Kirchenkreis Wesel in Sachen Empowerment gemeinsam unterwegs. Sie trafen sich zum Austausch, zum gemeinsamen Singen, Tanzen, Kochen und vielem mehr. „Diese intensive Begegnung war für die deutschen jungen Frauen sehr wichtig. Fast alle Teilnehmerinnen aus Namibia hatten schon Erfahrungen mit häuslicher Gewalt gemacht, so Annette Salomo, Partnerschaftsbeauftragte im Kirchenkreis Tecklenburg. Beeindruckend sei das Gemeinschaftsgefühl gewesen, das die Beteiligten erlebten. „Es ging darum, sich gegenseitig kennenzulernen und etwas über das Leben der anderen Projektteilnehmerinnen, ihren Weg, ihre Bedürfnisse, ihre Chancen und Hindernisse herauszufinden“ so Annette Salomo. Im August des nächsten Jahrs wird das „#thisisme“-Projekt fortgesetzt. Dann reisen die jungen Frauen aus den Kirchenkreisen Tecklenburg und Wesel nach Namibia zu einem Gegenbesuch, um ihren gemeinsamen Weg fortzusetzen. Aus der Begegnung sind sog. „Girls Clubs“ entstanden. Die jungen Menschen leisten dort soziale Arbeit und verteilen Lebensmittel für Bedürftige.

Greifbar wurde die Partnerschaft mit dem filmischen Grußwort des Partnerschaftsbeauftragten des Kirchenkreises Otjiwarongo, Pastor John Guidao-oab. „Lasst das Licht der Partnerschaft strahlen“, appellierte er an die Tecklenburger Synodalen.

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