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Schutzkonzept ermöglicht schrittweise Wiederaufnahme von Gottesdiensten im Ev. Kirchenkreis Tecklenburg

Nach mehrwöchigem Verzicht auf Präsenzgottesdienste hat die Landesregierung deren Wiederaufnahme in NRW ab dem 1. Mai 2020 gestattet. Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) hat sich verpflichtet, die erforderlichen Auflagen verbindlich einzuhalten. Grundlage dazu sind die „Eckpunkte einer verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)“.

Präses Annette Kurschus (EKvW) spricht sich in einem Schreiben an die Kirchenkreise dafür aus, keineswegs ab Anfang Mai die Gottesdienste wieder flächendeckend zu feiern. „Es besteht die klare Absicht, die Wiederaufnahme des Angebots von Präsenzgottesdiensten nur schrittweise und abhängig vom Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen zu ermöglichen“, schreibt sie. „Ein für alle Kirchenkreise und Kirchengemeinden geordnetes und nachvollziehbares Verfahren wird dabei die nötigen Voraussetzungen gewährleisten und eine verantwortliche Einladung zum Gottesdienst ermöglichen“, heißt es dort weiter.

Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Tecklenburg beschließt schrittweise Aufnahme von Gottesdiensten bei Vorlage eines Sicherheits- und Hygienekonzepts der Gemeinden

Auf Ebene des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg hat sich der Kreissynodalvorstand in seiner Sitzung am 28. April 2020 für eine schrittweise Wiederaufnahme der Präsenzgottesdienste ab dem 10. Mai 2020 ausgesprochen. Das heißt, die Presbyterien der Kirchengemeinden im Kirchenkreis Tecklenburg haben nun die Möglichkeit, ein entsprechendes Sicherheits- und Hygienekonzept zu entwickeln und zu beschließen. Dieses Konzept legen sie dem Superintendenten vor, der es an die betreffenden Kommunen weiterleitet. Auf Grundlage des Schutzkonzeptes ist es dann möglich, schrittweise wieder Gottesdienste anzubieten.

Informationen aus dem Eckpunktepapier der EKD zur verantwortlichen Gestaltung von Gottesdiensten:

Um eventuelles Gedränge vor der Kirche zu vermeiden, sollten im Bedarfsfall in den Kirchen Zugangsbeschränkungen definiert werden. Beim Einlass und Ausgang ist das Abstandhalten durch organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten. Bei großer Nachfrage sind mehrereGottesdienste sinnvoll.

Kindergottesdienste sollten an die Öffnungen von Kitas/Grundschulen/Spielplätzen gebunden sein und nur im kleinen Kreis gefeiert werden.

Gemeinsames Singen birgt besonders hohe Infektionsrisiken, deshalb sollte darauf wie auch auf Blasinstrumente bis auf Weiteres verzichtet werden.

Abendmahlsfeiern erfordern besondere hygienische Achtsamkeit; deswegen zuerst die Erinnerung, dass ein Wortgottesdienst keine Minderform von Gottesdienst ist, sondern die vollständige Gegenwart Jesu Christi eröffnet. Wenn Abendmahl dennoch gefeiert werden soll, sollte die Kelchkommunion unterbleiben bzw. nur mit Einzelkelchen erfolgen.

Für Trauergottesdienste gelten die gleichen hygienischen Sicherheitsbestimmungen in Kirchen wie für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen.

Für Taufen und Trauungen gelten die gleichen Auflagen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Häufiger als bisher sollten Taufen auch außerhalb des Hauptgottesdienstes gefeiert werden.

Von Konfirmationen, Ordinationen und anderen, begegnungsintensiven Feierformen sollte vorerst abgesehen werden. Sollten sie dennoch stattfinden, gelten die Anforderungen an Ab-standswahrung und Hygienemaßnahmen in einem noch höheren Maße.

Von der Möglichkeit, Sonn- und Feiertagsgottesdienste im Freien (z.B. Himmelfahrt; Pfingsten) zu feiern, kann unter Berücksichtigung der allgemeinen Abstands- und Hygiene-bestimmungen und unter Beachtung der regionalen Versammlungsbeschränkungen Gebrauch gemacht werden. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz sollte selbstverständlich sein.

Die Gemeinden werden ermutigt, die gegenwärtig genutzten Wege einer medialen Teilnahme an Gottesdiensten (z.B. durch Streamingangebote) aufrecht zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln.

 

Maßnahmen des Infektionsschutzes in Gottesdiensten

Information

  • Die Wiederaufnahme von Präsenzgottesdiensten wird über die üblichen Kommuni-kationswege (Schaukästen, Zeitungen/Gemeinde-Homepage) angekündigt.
  • Auch bei der Begrüßung an oder vor der Kirchentür werden die Besucherinnen und Besucher schriftlich und mündlich über die neuen Regelungen informiert.

Teilnahmebedingungen

  • Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln.
  • Es gilt das Abstandsgebot. Körperkontakt und physische Nähe bleiben im Kirchraum untersagt. Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zum Sitznachbarn ist einzuhalten.
  • Erkrankten und gefährdeten Besucherinnen und Besuchern wird die Teilnahme nicht empfohlen. Sie werden gebeten, auf mediale Gottesdienste (Internet, Radio, Fernsehen) oder auf Hausandachten auszuweichen.
  • Das Gemeindesingen unterbleibt, ebenso Chorgesang und Bläserchor.
  • Alle Teilnehmenden und Mitwirkenden (abgesehen von Liturginnen und Liturgen, sofern der notwendige Abstand gewährleistet ist) sind verpflichtet, während des Gottesdienstes einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Diese Verpflichtung soll grundsätzlich individuell von den Teilnehmenden erfüllt werden. Für Gottesdienstbesucher, die dennoch ohne Mund-Nasen-Schutz zum Gottesdienst erscheinen, sind prophylaktisch Masken in ausreichender Anzahl vorzuhalten.

Teilnehmenden-Obergrenze

  • Zulassungsbegrenzung: Es steht nur eine bestimmte Anzahl von Plätzen zur Verfügung.
  • Es werden Anwesenheitslisten geführt, in die die Gottesdienstbesucherinnen und -besucher eingetragen werden. Die Listen dienen ausschließlich dazu, mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können; sie werden nach einem Monat vernichtet.

Abstandswahrung

  • Vor der Kirchentür und im gesamten Kirchraum gilt das Abstandsgebot. Der Sitz- und Stehabstand zwischen Personen in jede Richtung beträgt 1,5 bis 2 Meter.
  • Das Betreten und Verlassen der Kirche wird geordnet organisiert. Es ist sichergestellt, dass der Abstand auch bei Ein- und Ausgang gewahrt bleibt.

Hygiene

  • Die allgemeinen Hygieneregeln sind auch im Gottesdienst einzuhalten.
  • Die Kirchengemeinde sorgt dafür, dass sich am Gottesdienst Mitwirkende sowie Besucherinnen und Besucher im Eingangsbereich die Hände desinfizieren.

 

Superintendent André Ost:

„Wir freuen uns einerseits über die Möglichkeit, wieder Gottesdienste feiern zu können. Wir gehen dabei aber sehr behutsam vor und überstürzen nichts. Der Gesundheitsschutz hat Vorrang. Wir haben uns vom Robert-Koch-Institut beraten lassen, wie wir in verantwortlicher Weise wieder Gottesdienste feiern können. Das hat jetzt einige ungewohnte Einschränkungen zur Folge. Die sind aber notwendig. Wir können in der Coronakrise keine Normalität simulieren, die es nicht gibt. Denn die Gefahr ist noch lange nicht vorbei. Wir befinden uns immer noch mitten in der Ausbreitung einer Pandemie, die unser ganzes Leben erfasst.

Wir müssen deshalb aufpassen, dass unsere Gottesdienste nicht zur Verbreitung der Infektionsgefahr beitragen. Darum bitten wir auch alle Gottesdienstbesucher, sich an die Vorgaben der Schutzkonzepte zu halten. Und diejenigen, die besonders gesundheitsgefährdet sind, sollten zu ihrem eigenen Schutz lieber auf den Gottesdienstbesuch verzichten und die Angebote nutzen, die unsere Kirchengemeinden weiterhin auf schriftlichem Wege oder über das Internet verbreiten.“      

 

 

 

 

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