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Tecklenburger Online-Synode stellt sich neu für die Zukunft auf - Weg von der Amts- hin zur Gaben-Orientierung

Am 14. Juni tagte die Kreissynode Tecklenburg coronabedingt als Zoomkonferenz. Die 85 Synodalen befassten sich mit wichtigen Themen, die die Perspektive des Kirchenkreises in die Zukunft lenken und eine Neujustierung bewirken. Auf der Agenda standen neben dem Bericht von Superintendent André Ost ein Sachstandsbericht über die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft „Sexualisierte Gewalt“, das Thema „Interprofessionelle Pastoralteams als Personalkonzept der Zukunft“ mit anschließenden Gesprächsgruppen sowie die Vorstellung einer neuen Kirchenkreis-App. Darüber hinaus befassten sich die Synodalen mit zwei Anträgen des Ausschusses für Weltverantwortung zum Lieferkettengesetz und zu Klimaschutz und Nachhaltigkeit.

Pfarrerin Judith Schäfer, Ibbenbüren-Laggenbeck, eröffnete die Synode mit einer Andacht, in der sie die Synodalen unter dem Motto „Sehnsucht nach Meehr“ ihren Sehnsüchten nachspüren ließ. Die Synodalen konnten sich darüber im Chat austauschen. Untermalt wurde die Andacht von Kreiskantor Christian Schauerte. Judith Schäfer betonte, wie stärkend und erfrischend der Glaube im Alltag sein kann. Superintendent Holger Erdmann (Ev. Kirchenkreis Münster) machte in seinem Grußwort deutlich, dass die evangelische Kirche an wichtigen Wegmarkierungen stehe. Als Beispiele nannte er die schmerzenden Kirchenaustritte, die nicht nur in Köln stattfänden, und die Entscheidung der westfälischen Landessynode für das Personalmodell der Zukunft. „Die Interprofessionellen Pastoralteams werden in der Zukunft die Regel sein“, ist sich Superintendent Holger Erdmann sicher. Dies werde die Kirche, das Pfarrbild, die Art, Kirche und Gemeinde zu sein, verändern, betonte er.

 Die beiden inhaltlichen Schwerpunkte der Synode „Umgang mit sexualisierter Gewalt“ und „Interprofessionelle Pastoralteams (IPT)“ stehen beide für die Veränderung in unserer Kirche, für ein Neuaufstellen für die Zukunft“, führte Landeskirchenrätin Babara Roth (Evangelische Kirche von Westfalen) in ihrem Grußwort aus.

Superintendent André Ost plädierte in seinem Bericht für Einsicht, ein Umdenken und die Bereitschaft zum Wandel. Er rief die Synodalen zu einer Vision einer zukunftsoffenen Kirche auf. In den kommenden Jahren müsse sich der Blick im Kirchenkreis Tecklenburg für Kooperationsräume weiten. Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit und Interprofessionelle Pastoralteams sehe er als zukünftigen Weg für die Kirche im ländlichen Raum.

Interprofessionelle Pastoralteams als Personalkonzept der Zukunft

Was erwarten die Menschen eigentlich von uns? Wofür brauchen sie Kirche? Was sind unsere Kernkompetenzen, worin sind wir richtig gut? Unter dieser Fragestellung, die nicht den Selbsterhalt im Fokus habe, sondern den Bedarf der Menschen, die sich als zugehörig zur Kirche begreifen, arbeitet seit Beginn des Jahres die Struktur-AG des Kirchenkreises. „Der Fokus der Arbeit der AG liegt auf der Zukunft der Arbeit, die in den Gemeinden des Jahres 2035 hauptamtlich wahrgenommen werden soll“, berichtete Synodalassessor Jörg Oberbeckmann. Bei der Idee der IPTs sollten verschiedene Professionen nicht nur zufällig nebeneinander, sondern bewusst und gezielt miteinander arbeiten: Die interprofessionellen Pastoralteams sollten die Berufsgruppen für Pfarrdienst, Kirchenmusik, Verwaltung und Gemeindepädagogik umfassen.

Das sog. IPT-Konzept gilt in der Evangelischen Kirche von Westfalen als das Personalkonzept der Zukunft. Nach einer Erprobungsphase soll das Konzept jetzt in den Regelbetrieb überführt werden. Damit soll der ab 2028 bevorstehende Engpass im Pfarrdienst rechtzeitig durch die Einbeziehung anderer kirchlicher Berufsgruppen kompensiert werden.

Am Bespiel der Modellregion Mitte-Nord-Ost (Kirchengemeinden Tecklenburg, Wester-kappeln, Lotte, Wersen und Wersen-Büren) hat die AG den IST-Zustand analysiert. „Wir entwickeln eine Zukunftsvision für die Region“, berichtet Jörg Oberbeckmann.

In digitalen Gesprächsgruppen diskutierten die Synodalen intensiv über dieses neue Modell. „Ich sehe darin eine Wahnsinns-Chance“, äußerte Pfarrer Harald Klöpper (Lengerich). Das neue Personalmodell nehme statt der Amtsorientierung die Gabenorientierung in den Blick.

 

Umfassende Bewusstseinsbildung und fachliche Handlungssicherheit sind entscheidend – Die AG Sexualisierte Gewalt berichtet

Schulungen sowie Schutzkonzepte für jede Gemeinde sind durch das neue Kirchengesetz der EKvW zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verpflichtend geworden, berichtete die Vorsitzende der kreiskirchlichen AG Sexualisierte Gewalt, Pfarrerin Britta Jüngst. Regelmäßig müssen nun alle Haupt- und Ehrenamtlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Führungszeugnisse und Selbstverpflichtungserklärungen seien wichtige Bausteine zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen. Dies sei keine Garantie dafür, dass keine sexuellen Übergriffe stattfinden, „doch es ist ein wirksames und deutliches Mittel, das uns zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zur Verfügung steht“ unterstrich sie.  

Ingrid Klammann, als Multiplikatorin zuständig für die Präventionsschulungen im Kirchenkreis, berichtete der Synode über den Stand der Schulungen im Kirchenkreis: „Ja, auch bei uns in der Ev. Kirche kommt Missbrauch vor. Wir haben eine besondere Verantwortung, aktiv zu werden“, betonte sie. Vertrauen und gegenseitige Achtsamkeit seien Grundpfeiler der Zusammenarbeit. „Die Schulungen in der Jugendarbeit, der Verwaltung und den Gemeinden finden jetzt statt“, berichtete sie. Gemeinden sollten diese Angebote als Qualifizierung sehen.   

 

Finanzierung der Präventionsarbeit

„Die Gesellschaft erwartet von uns, dass wir uns genauso ernsthaft mit dem Thema Sexualisierte Gewalt auseinandersetzen, wie die katholische Kirche“, betonte Superintendent André Ost. Er informierte die Synodalen über neue Überlegungen, einheitliche Standards für die Präventionsarbeit auf Gestaltungsraumebene im Münsterland zu setzen: „Mit der landeskirchlichen Ausbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für die Durchführung von Schulungen ist ein erster Schritt gemacht. Hinzu kommt die Arbeit an Schutzkonzepten.“ Auch dies gehe nicht nebenbei. „Es braucht eine professionelle Begleitung. Dafür sind Präventionsfachkräfte vorgesehen“, unterstrich er. Die Kirchenleitung habe beschlossen, dass jeder Kirchenkreis einen Sockelbetrag zur Finanzierung der Aufgabe am Thema Sexualisierte Gewalt bekommen solle. Pro Kirchenkreis wird mit einer Ausstattung von jeweils einer halben Stelle für die Multiplikatoren-Funktion und eine Präventionsfachkraft kalkuliert, so Ost. Dies sei ein sinnvoller Anreiz in Richtung Standardisierung.

 

Klimaschutzfonds wird eingerichtet

Auf Vorschlag des Ausschusses Gesellschaftliche Verantwortung im Kirchenkreis (AgV) regte die Synode an, bis 2025 einen Klimaschutzfonds mit einem Volumen von mindestens 750.000 € einzurichten (etwa zehn € je Gemeindemitglied). Für die Umsetzung sind Handlungskonzepte mit messbaren Zielen als Kriterien zu erstellen, die Basis für die Bewilligung von Geldern sein sollen. „Seit vielen Jahren unterstützt die Synode konkrete Maßnahmen im Bereich Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Die Pandemie hat uns gezeigt, dass die Suche nach Alternativen dringender denn je ist“, betonte Heinz-Jakob Thyßen, Umweltbeauftragter des Kirchenkreises. Es gelte, nachhaltigen Konsum sicherzustellen und Ökosysteme zu schützen. Kirchengemeinden und Einrichtungen werden gebeten, Strategien zu entwickeln und Maßnahmen einzuleiten, damit die westfälische Landeskirche bis 2040 klimaneutral wird. Die Schwerpunkte dieser Strategien und Maßnahmen sollten in den Bereichen Gebäudemanagement, Mobilität und Artenvielfalt, nachhaltige Bewirtschaftung von Flächen liegen.

Konkret heißt das beispielsweise im Bereich Gebäudemanagement, ein Energiemana-gement für den Gebäudebestand einzuführen und energetische Maßnahmen umzusetzen. Der benötigte Strom und die benötigte Wärme sollten möglichst durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Im Bereich Mobilität plädiert der Ausschuss dafür, die Akzeptanz der Fortbewegung mit Hilfe des ÖPNV, des Fahrrads und zu Fuß zu verbessern. In den Bereichen Artenvielfalt und nachhaltige Bewirtschaftung von Flächen werden Kirchengemeinden und Einrichtungen dazu aufgerufen, die kirchlichen Flächen ökologisch aufzuwerten, um den Erhalt der Artenvielfalt zu unterstützen. Darüber hinaus appelliert der Ausschuss dafür, Dach- und Restflächen zu begrünen und Land- und Forstflächen ökologisch und sozial nachhaltig zu bewirtschaften.

Außerdem werden die Kirchengemeinden und Einrichtungen aufgefordert, auf Grundlage des Synodenbeschlusses vom 4. Juli 2018 die öko-faire Beschaffung sowie Projekte und Aktivitäten für eine Wirtschaft im Dienst des Lebens verlässlich weiter auszubauen und zu stärken. Der Ausschuss appelliert an Kirchengemeinden und Einrichtungen, sich in den kommunalen Steuerungsgruppen für fairen und nachhaltigen Handel zu beteiligen und die Zusammenarbeit mit Klimaschutzmanagern in den Kommunen zu fördern.

 

Synode schließt sich der Initiative Lieferkettengesetz an

„Im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen sind wir noch lange nicht am Ziel, aber endlich am Start“, unterstrich Regionalpfarrer Dr. Jean-Gottfried Mutombo (Amt für Mission, Ökumene und Weltverantwortung der EKvW) vor der Synode. Das am 11. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedete Lieferkettengesetz trete 2023 in Kraft. Es erfasse zunächst Unternehmen ab 3.000, von 2024 an dann Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Diese Unternehmen müssen fortan bei direkten Zulieferern sowie anlassbezogen auch bei indirekten Zulieferern Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ermitteln, Gegenmaßnahmen ergreifen und diese gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dokumentieren.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist an zahlreichen Stellen abgeschwächt worden. Anders als zunächst von Bundesarbeitsminister Heil (SPD) und Bundesentwicklungsminister Müller (CSU) vorgesehen, gilt das Gesetz für weniger Unternehmen, schränkt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen stark ein und begründet keinen zivilrechtlichen Haftungstatbestand mehr.

Das bedeutet, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen auf Basis dieses Gesetzes keinen Schadensersatz von Unternehmen einklagen können.

Die Synode des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg schloss sich der Stellungnahme des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“, in der 128 Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen sowie Gewerkschaften und kirchliche Akteure wie Brot für die Welt und das Bischöfliche Hilfswerk Misereor zusammengefasst sind, an.  Darin heißt es, dass dieses Gesetz nur ein Etappenerfolg sein könne. Die Zivilgesellschaft werde auch weiterhin für Menschenrechte und Umweltschutz in der gesamten Wertschöpfungskette streiten: Für Nachbesserungen im Lieferkettengesetz, für eine wirkungsvolle Umsetzung und für eine europaweite Regelung, die an entscheidenden Stellen über das deutsche Gesetz hinausgeht.

Die Kreissynode dankte dem Ausschuss für Weltverantwortung für sein großes Engagement in dieser Sache.

 

Verschmelzung der Diakonischen Werke Tecklenburg und Steinfurt-Coesfeld-Borken

„Wir wollen die Nähe zu Ihnen weiter stärken und haben dafür gute Ideen,“ so Stefan Zimmermann vor der Synode. Der kaufmännische Vorstand der Diakonischen Werke im Kirchenkreis Tecklenburg und im Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken informierte die Synodalen über die Entwicklungen im Zusammenführen beider Werke. Die Verschmelzung der Werke ist für den 24. September vorgesehen. An diesem Tag werden Mitgliederversammlungen beider Werke in Emsdetten stattfinden, die die Verschmelzungsverträge beschließen werden. Der Vorstand beider Werke wird neben dem kaufmännischen Vorstand mit den theologischen Vorständen Pfarrer Jürgen Nass und Pfarrer Matthias Hövelmann besetzt sein. Hintergrund dieser Verschmelzung sei das Einsparen von Ressourcen und die Entlastung der Mitarbeitenden. Der neue Name des Werks soll dann „Diakonie WesT“ lauten. Um Entlastung für den Vorstand zu ermöglichen, ernenne die Diakonie Fachbereichsleitungen. 

 

Neue Kirchenkreis-App soll Vernetzung intensivieren

Der Kirchenkreis Tecklenburg startet im Juni 2021 mit einer neuen Kirchenkreis-App. Öffentlichkeitsreferentin Christine Fernkorn: „Die Zielsetzung ist eine intensivere, lebendige Kommunikation zwischen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden und allen weiteren Interessierten. Die App informiert über Neuigkeiten im Kirchenkreis, Veranstaltungen und freie Stellen“. Sie bietet die Möglichkeit, App-Unter-Gruppen zu bilden und sich in diesen auszutauschen, zu informieren und Beiträge zu teilen. Die App wird seit März 2021 in den Gruppen der Ev. Jugendarbeit in Zusammenarbeit mit der Ev. Jugendbildungsstätte Tecklenburg getestet. Die Haupt- und Ehrenamtlichen aus der Jugendarbeit nutzen die App nicht nur, um Infos zu posten, sondern auch, um sich in geschlossenen Gruppen zu treffen. Sie sind von den Vorteilen der App überzeugt. Über Push up-Nachrichten werden alle eingeloggten App-Nutzerinnen – und -nutzer zeitnah über aktuelle Entwicklungen informiert.

Interessierte können sich die App kostenlos im Playstore ihres Android-Handys über EV. KK TE herunterladen oder diesen Link im Browser öffnen: evkirchenkreistecklenburg.communiapp.de

 

 

 

 

 

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