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Finanzielle Herausforderungen werden größer - Haushalts- und Finanzsynode des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg genehmigt kreiskirchlichen Haushalt

Am Montag, 27. November 2023, tagte die Haushalts- und Finanzsynode des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg als Zoom-Konferenz. „Es sind aufregende Zeiten in unserer Kirche“ sagte Superintendent André Ost zur Begrüßung der 80 stimmberichtigen Kirchenparlamentarier.

„Der landeskirchliche Haushalt weist ein Defizit von 14 Mio. € aus und wir müssen mit einer ernsthaften Führungskrise leben“, so der Superintendent. Der Rücktritt von Präses Annette Kurschus sei ein Verlust für die westfälische Kirche. Zur Eröffnung hielt Pfarrerin Lena Stubben (Ibbenbüren) eine Andacht. Darin machte sie deutlich, dass Christen gewiss sein können, dass sie Gott im neuen Kirchenjahr, das mit dem 1. Advent beginnt, auch durch schwere Zeiten begleiten wird. Im Chat hatten die Synodalen Gelegenheit, zu notieren, auf was sie sich im neuen Kirchenjahr freuen. 

Zwei neue Mitglieder für KSV und Synodalbeauftragung Notfallseelsorge gewählt 

Durch personelle Wechsel sind Nachwahlen für den Kreissynodalvorstand (KSV) notwendig geworden. Die Synode wählte Pfarrerin Lena Stubben (Kirchengemeinde Ibbenbüren) als theologisches Mitglied und den Rechtsanwalt Volker Beernink (Kirchengemeinde Westerkappeln) als nichttheologisches Mitglied mit großer Mehrheit für diese Positionen. Zum Synodalbeauftragten für Notfallseelsorge wählten die Synodalen Pfarrer Jörg Zweihoff (Kirchengemeinde Ibbenbüren). Er ist bereits Synodalbeauftragter für die Seelsorge in Feuerwehr und Rettungsdiensten.

Kirchensteuerverteilung in der Westfälischen Landeskirche 2024

Die mittelfristige Finanzplanung der EKvW basiert grundsätzlich auf der Schätzung der EKD (Ev. Kirche in Deutschland). Die Landeskirche hat für die Haushalts- und Finanzwirtschaft des Haushaltsjahres 2024 eine Kirchensteuereinnahme in Höhe von 548 Mio. € veranschlagt. Vor dem Hintergrund drastischer Kostensteigerungen und eines großen Defizits geht die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) erstmals ohne genehmigten Haushalt ins neue Jahr. Die westfälische Landessynode beschloss am 25. November zum Abschluss zweitägiger Beratungen, den Etat der landeskirchlichen Ebene mit Bedingungen und Auflagen zu versehen, unter anderem gilt eine Haushaltssperre.

Der kreiskirchliche Haushalt 2024 umfasst 10.626.361 €

Dem Kirchenkreis mit seinen 17 Kirchengemeinden stehen im kommenden Jahr Kirchensteuermittel in Höhe von 10.626.361 € zur Verfügung. André Ost informierte darüber, dass aus nicht genutzten Projektmitteln aus dem Verbandshaushalt eine Summe von 178.760,36 € an den Kirchenkreis Tecklenburg zurückfließt. Damit kann der Haushalt ausgeglichen werden. Die Synode verabschiedete den vorgelegten kreiskirchlichen Haushalt mit großer Mehrheit. Neben den Gehältern der Pfarrerinnen und Pfarrer im Kirchenkreis Tecklenburg, der zentralen Verwaltung und der Superintendentur finanziert der Kirchenkreis mithilfe der Kirchensteuermittel beispielsweise die Arbeit der Diakonie WesT e.V., der 27 Kindertagesstätten im Kindergarten-Verbund, das Schulreferat und die kreiskirchliche Jugendarbeit.

„Wir haben im Haushaltsjahr 2023/24 enorme Kostensteigerungen gegenüber dem letzten Kita-Jahr“, informierte Ralf Evers, Geschäftsführer des Verbundes der 27 Kindertagesstätten im Kirchenkreis. An dem Finanzierungssystem müsse sich massiv etwas ändern, aktuell sei es nicht auskömmlich Für das laufende Kitajahr würden die Pauschalen lediglich um 3,46 % erhöht. Effektiv gebe es aber Kostensteigerungen um 12 %. Erst kürzlich hatten sich Superintendentin Susanne Falcke (Kirchenkreis Steinfurt-Coesfeld-Borken) und André Ost gemeinsam mit den Geschäftsführern aller drei Kita-Verbände im Münsterland gegenüber den Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Steinfurt für Nachbesserungen des KiBiz (Kinderbildungsgesetz) stark gemacht. Das Kirchenparlament beschloss den Haushalt des Kita-Verbunds mehrheitlich bei acht Enthaltungen.

Grundsätze der Finanzverteilung

Da ab 2026 neu über die Grundsätze der Finanzverteilung entschieden werden muss, hat der Kirchenkreis Tecklenburg eine AG Finanzsatzung und Finanzverteilung eingesetzt. Synodalassessor Jörg Oberbeckmann gab der Synode einen Zwischenbericht aus der Arbeit des Gremiums. „Wir wollen auf der Ebene des Kirchenkreises schlanker werden und stellen Überlegungen zu unabhängigen Trägerstrukturen an“, berichtete er. Es gehe um eine klare und gerechte Verteilung der Finanzen. Nur das solle in den Vorwegabzug gehen, was durch die Landeskirche erforderlich sei wie die Pfarrbesoldung, Interprofessionelle Pastoralteams (IPT), die Verwaltung, die Klimapauschale, die Schule in der Widum und die Präventionsarbeit. „Es könnte dran sein, sich mit schmerzhaften Abschieden zu befassen“, meinte er.  

Die Synode nimmt Haushaltsplan des Verbands der Evangelischen Kirchenkreise Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg zustimmend zur Kenntnis

Verwaltungsleiterin Jutta Runden informierte die Synodalen über den Jahresabschluss des Verbandshaushalts der gemeinsamen Verwaltung in Münster zum 31. Dezember 2023. Die Abgeordneten der Synode nahmen den Verbands-Haushaltsplan für 2024 mit einer Summe von 6.039.450,00 € in Erträgen und Aufwendungen mit großer Mehrheit zur Kenntnis.

Zuschuss für die Diakonie WesT ab 2025

Der Diakonie WesT e.V. und ihren Einrichtungen bewilligt die Synode Tecklenburg mehrheitlich eine feste Zuweisung von 450.000 € für das Jahr 2025. Die Summe hat bislang 50.000 € mehr betragen. Auch der KSV des Kirchenkreises Steinfurt-Coesfeld-Borken hat entsprechend beschlossen. Für die Jahre danach muss das Budget neu festgelegt werden.   

Vertretungspfarrstellen im Gestaltungsraum

Die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW) hat 2022 ein Konzept „Vertretungspfarrstellen im Übergang“ beschlossen. Damit soll in den nächsten Jahren Entlastung im Pfarrdienst geschaffen werden. Diese Vertretungspfarrstellen werden von Pfarrerinnen und Pfarrern besetzt, die sich bisher in Entsendungsdienststellen oder in Beschäftigungsaufträgen befinden. Es handelt sich dabei um Pfarrpersonen, die nicht länger als noch acht Jahre im Pfarrdienst sein werden. Den Kirchenkreisen Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg stehen insgesamt 3,75 Vertretungspfarrstellen zur Verfügung. Sie werden beim Verband der drei Kirchenkreise angesiedelt. Der Verbandsvorstand hat jüngst vier Personen in diese Pfarrstellen gewählt. Der Dienst der Vertretungspfarrerinnen und -pfarrer beginnt mit Beginn des Jahres 2024 und ist kirchenkreisübergreifend gedacht. Im Januar bzw. Februar treten Pfarrer Wolfgang Weiß (Kreis Borken), Pfarrer Ingo Göldner (Kreis Steinfurt), Pfarrerin Susanne Stock (Teile des Kreises Steinfurt und des Kreises Warendorf, einzelne Gemeinden in der Stadt Münster) und Pfarrer Niels Nieborg (Kreis Coesfeld und einzelne Gemeinden der Stadt Münster) ihren Dienst an. „Wir sind der erste Gestaltungsraum, der diese Stellen im Paket besetzt“, freut sich der Superintendent.

Prüfauftrag für eine zukunftsfähige Struktur der Kindertagesstätten-Arbeit

„Im Jahr 2008 wurde im Kirchenkreis Tecklenburg der Trägerverbund für die 27 Kindertagesstätten im Kirchenkreis gegründet“, so Pfarrer Olaf Maeder, Vorsitzender des Leitungsausschusses des Kita-Verbundes. In den letzten 15 Jahren sei dieser Arbeitsbereich enorm gewachsen, berichtet er. Die finanziellen Möglichkeiten des Kirchenkreises würden geringer, der Arbeitsbereich der Kindertagesstätten wird aktuell aber deutlich teurer. Das liege zum einen an den hohen Overheadkosten (Verwaltung, etc.), zum anderen aber an der Tatsache, dass die Refinanzierung durch das Land NRW weit von einer Auskömmlichkeit entfernt ist. Doch dies betrifft nicht nur den Kirchenkreis Tecklenburg, auch die Trägerverbünde der benachbarten Kirchenkreise Münster und Steinfurt-Coesfeld-Borken sehen sich vor ähnliche Aufgaben gestellt. Mit großer Mehrheit votierten die Synodalen für einen Prüfauftrag mit externer Unterstützung. Dabei soll es um die Frage gehen, unter welcher Organisationsform die Kindertagesstätten-Arbeit für die drei Kirchenkreise zukunftsfähig ist. Die Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise Münster und Steinfurt-Coesfeld-Borken haben sich in entsprechenden Beschlüssen bereits für den Prüfauftrag entschieden. Eine Projektsteuerungsgruppe wird jetzt eingesetzt mit dem Ziel, der Kreissynode Tecklenburg im November 2024 konkrete Modelle vorzulegen. Die Gesamtkosten des Beratungsprozesses werden zu gleichen Teilen von den drei Kirchenkreisen finanziert. Im Kirchenkreis Tecklenburg erfolgt die Finanzierung aus der Zukunftssicherungsrücklage.

Schutzkonzept Sexualisierte Gewalt im Jahr 2024

Das von der Landessynode im Herbst 2020 beschlossene Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt fordert die Erarbeitung eines Schutzkonzeptes auf jeder kirchlichen Ebene. Die Finanzsynode Tecklenburg beschloss jetzt mehrheitlich, den Gemeinden zu empfehlen, die Regelungen im Hinblick auf Personalauswahl und Personalverantwortung für die Entwicklung der eigenen Gemeinde-Schutzkonzepte zu übernehmen. Mit einem weiteren, mit großer Mehrheit gefassten Beschluss verpflichtet sich der Kirchenkreis zur Einarbeitung der „einrichtungsspezifischen Verankerung der Verantwortung zur Prävention“ in die Konzeption des Ev. Kirchenkreises Tecklenburg. Viola Langenberger und Ingrid Klammann aus der Arbeitsstelle Prävention zum Thema Sexualisierte Gewalt informierten die Synodalen über den Sachstand ihrer Arbeit. Alle Kitaleitungen wurden inzwischen in Präventionsschulungen sensibilisiert. Die Jugendreferate erstellen ihre Schutzkonzepte, und es finden Grundlagen-Schulungen für Hauptamtliche statt. Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der EKvW sieht vor, dass alle Einrichtungen und Kirchengemeinden bis zum 31. März 2024 Schutzkonzepte gegen Sexualisierte Gewalt erstellen.   

 

 

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