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Kein Platz für sexualisierte Gewalt -Arbeitsstelle Prävention stellt Infoplakat vor

Überall in der Evangelischen Kirche von Westfalen gibt es inzwischen klare Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt – „zum Glück“, sagen Viola Langenberger und Ingrid Klammann von der Arbeitsstelle Prävention im Evangelischen Kirchenkreis Tecklenburg.

So sind seit Inkrafttreten des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im März 2021 alle Mitarbeitenden verpflichtet, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen und Verdachtsfälle zu melden. Außerdem müssen alle Gemeinden und Einrichtungen Schutzkonzepte erarbeiten und umsetzen.

Um diesen wichtigen Prozess zu unterstützen, hat die Arbeitsstelle Prävention nunmehr ein Informationsplakat entwickelt, das die wichtigsten kirchlichen Ansprechstellen und Hilfsmöglichkeiten auf einen Blick sichtbar macht.

Von sexualisierter Gewalt Betroffene sollen künftig nicht mehr mühsam recherchieren müssen, an wen sie sich konkret wenden können, Mitarbeitende wissen, was sie im Verdachtsfall zu tun haben.

Über einen integrierten QR-Code sind auch außerkirchliche Hilfs- und Beratungsangebote schnell gefunden, denn, so Viola Langenberger, „manche Betroffenen möchten sich mit ihren Missbrauchserfahrungen gerade nicht an die Kirche wenden, sondern lieber an andere Anlaufstellen.“ Die hinterlegten Kontaktdaten würden übrigens regelmäßig aktualisiert.

Das neue Infoplakat ist im A3- und im A4-Format sowie digital erhältlich und steht allen Gemeinden und Einrichtungen ab sofort zur Verfügung. 

Das Plakat zum Download finden Sie unter dem Bild zu dieser Meldung. 

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Erstellungsdatum: 11.12.2023