Diese neue vorsichtige Strategie hat folgende Ausrichtung:
Szenario 1 beschreibt die Situation einer Verlängerung oder Verschärfung bzw. Wieder-aufnahme des Lockdowns für ganz NRW. Für diesen Fall bleibt es bei der landeskirchlichen Empfehlung, auf alle Präsenzgottesdienste für die Dauer des Lockdowns zu verzichten.
Szenario 2 beschreibt die Situation eines nur regionalen Lockdowns für einzelne Landkreise und kreisfreie Städte in NRW aufgrund einer verschärften Infektionslage. Auch für diesen Fall lautet die landeskirchliche Empfehlung, für die Dauer eines regionalen Lockdowns auf alle Präsenzveranstaltungen inkl. Gottesdienste zu verzichten.
Szenario 3 beschreibt die Situation ohne Lockdown. In diesem Fall orientiert sich das kirchliche Leben an den Inzidenzwerten in den Kommunen und an den örtlichen Gegebenheiten. Die praktische Ausgestaltung geschieht unter Beachtung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung.
Handlungsperspektiven für kirchliches Leben in der Corona-Pandemie
• Gottesdienstliche Praxis
Inzidenzwert über 50
Verzicht auf Gottesdienste in physischer Präsenz mit Ausnahme kirchlicher Bestattungen. Das gottesdienstliche Angebot konzentriert sich auf nicht präsentische Formate.
Inzidenzwert unter 50
Gottesdienstbetrieb einschließlich Kindergottesdienst, Taufen und Trauungen je nach örtlichen Gegebenheiten mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit). Gemeindegesang sowie Chor- und Ensemblemusik sind grundsätzlich möglich, sofern nicht gesetzlich untersagt.
• Kirchenmusikalische Praxis
Inzidenzwert über 50
Verzicht auf kirchenmusikalische Praxis in physischer Präsenz. Das kirchenmusikalische Angebot konzentriert sich auf nicht präsentische Formate.
Inzidenzwert unter 50
Kirchenmusikalische Praxis im Proben- und Aufführungsbetrieb mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).
• Konfirmandenarbeit
Inzidenzwert über 50
Verzicht auf Konfirmandenarbeit in physischer Präsenz. Die Konfirmandenarbeit konzentriert sich auf nicht präsentische Formate.
Inzidenzwert unter 50
Konfirmandenarbeit mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).
Konferenzbetrieb: Presbyterium, Ausschüsse, Synoden
Inzidenzwert über 50
Verzicht auf Konferenzbetrieb in Präsenz. Stattdessen werden nicht präsentische Formate (Telefon- und Videokonferenz, digitale Synode, praktischer Konsens) genutzt.
Inzidenzwert unter 50
Konferenzbetrieb mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).
Erwachsenenbildung und weitere Bildungsangebote
Inzidenzwert über 50
Verzicht auf Bildungsangebote in Präsenz, sofern diese nicht unter CoronaSchVO fallen. Stattdessen werden nicht präsentische Formate genutzt.
Inzidenzwert unter 50
Angebote der Erwachsenenbildung und weitere Bildungsangebote können in Präsenz mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).
Gruppen und Kreise
Inzidenzwert über 50
Gruppen und Kreise finden vorläufig nicht in Präsenz statt. Nicht präsentische Formate werden im Interesse der Vergemeinschaftung und der Kontaktpflege genutzt (oder entwickelt).
Inzidenzwert unter 50
Gruppen und Kreise finden regulär mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).
Größere Veranstaltungen:
Einführungen, Verabschiedungen, Festivitäten usw.
Inzidenzwert über 50
Größere Veranstaltungen finden vorläufig nicht in Präsenz statt.
Inzidenzwert unter 50
Größere Veranstaltungen können mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit) stattfinden.
Orientierungshilfe für die Kirchengemeinden vor Ort
In dem Papier heißt es: “Die Evangelische Kirche von Westfalen ist sich ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der Nächsten bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Maßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen nicht zu Infektionsherden werden und mit den bewährten Schutzkonzepten zugleich in einem geregelten Verfahren wieder aufgenommen bzw. weitergeführt werden können“. Die Empfehlungen der Landeskirche sollen den Gemeinden vor Ort helfen, verantwortliche Entscheidungen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sowie der Orientierung an den staatlichen Vorgaben zu treffen.
Superintendent André Ost:
„Wir gehen mit der Situation weiterhin verantwortlich um. Wir sollten nur dann zu Gottesdiensten in unsere Kirchen einladen, wenn es einen stabilen Trend unterhalb der kreisweiten 7-Tages-Inzidenzzahl von 50 Neuinfektionen pro Hunderttausend Einwohner gibt. Andererseits nehmen wir wahr, dass es eine Sehnsucht nach Gottesdienstfeiern gibt. Darum suchen wir jetzt einen Ausweg aus der landeskirchenweiten Empfehlung zum kompletten Verzicht. Mit dem behutsamen Öffnungskonzept geben wir den Presbyterien für die Zeit ab dem 14. Februar einen Orientierungsrahmen an die Hand. Die Schutzkonzepte für die Kirchen sind auf den aktuellen Stand der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung zu bringen und den Ordnungsbehörden vorzulegen.“