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Kirchenkreis Tecklenburg erwägt vorsichtige Öffnung für Gottesdienste ab Mitte Februar

Die Evangelische Kirche von Westfalen hat jetzt eine Strategie mit Corona-Schutz-Empfehlungen entwickelt, die eine vorsichtige Öffnung des Gottesdienstbetriebs ab dem 15. Februar 2021 aufzeigt. Am 25. Januar hatte sich die Konferenz der Superintendentinnen und Superintendenten im Gespräch mit Präses Annette Kurschus mit dem Öffnungskonzept befasst. Die Empfehlungen eröffnen ein dreistufiges Szenario, das auch im Ev. Kirchenkreis Tecklenburg für die Zukunft als Leitlinie für die Durchführung von Präsenzgottesdiensten dienen soll.

Diese neue vorsichtige Strategie hat folgende Ausrichtung:

  • Beibehaltung der Empfehlung für einen Verzicht auf Präsenzgottesdienste für die Dauer des harten Lockdowns (auf jeden Fall bis zum 14. Februar).
  • Orientierung an den politischen Vorgaben der jeweils gültigen Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW.
  • Künftig stärkere Berücksichtigung des regionalen Infektionsgeschehens
  • Orientierung an der 50er-Inzidenzzahl.

Szenario 1 beschreibt die Situation einer Verlängerung oder Verschärfung bzw. Wieder-aufnahme des Lockdowns für ganz NRW. Für diesen Fall bleibt es bei der landeskirchlichen Empfehlung, auf alle Präsenzgottesdienste für die Dauer des Lockdowns zu verzichten.

Szenario 2 beschreibt die Situation eines nur regionalen Lockdowns für einzelne Landkreise und kreisfreie Städte in NRW aufgrund einer verschärften Infektionslage. Auch für diesen Fall lautet die landeskirchliche Empfehlung, für die Dauer eines regionalen Lockdowns auf alle Präsenzveranstaltungen inkl. Gottesdienste zu verzichten.

Szenario 3 beschreibt die Situation ohne Lockdown. In diesem Fall orientiert sich das kirchliche Leben an den Inzidenzwerten in den Kommunen und an den örtlichen Gegebenheiten. Die praktische Ausgestaltung geschieht unter Beachtung der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung.

 

Handlungsperspektiven für kirchliches Leben in der Corona-Pandemie

• Gottesdienstliche Praxis

Inzidenzwert über 50

Verzicht auf Gottesdienste in physischer Präsenz mit Ausnahme kirchlicher Bestattungen. Das gottesdienstliche Angebot konzentriert sich auf nicht präsentische Formate.

Inzidenzwert unter 50

Gottesdienstbetrieb einschließlich Kindergottesdienst, Taufen und Trauungen je nach örtlichen Gegebenheiten mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit). Gemeindegesang sowie Chor- und Ensemblemusik sind grundsätzlich möglich, sofern nicht gesetzlich untersagt.

 

 Kirchenmusikalische Praxis

Inzidenzwert über 50

Verzicht auf kirchenmusikalische Praxis in physischer Präsenz. Das kirchenmusikalische Angebot konzentriert sich auf nicht präsentische Formate.

Inzidenzwert unter 50

Kirchenmusikalische Praxis im Proben- und Aufführungsbetrieb mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).

 

• Konfirmandenarbeit

Inzidenzwert über 50

Verzicht auf Konfirmandenarbeit in physischer Präsenz. Die Konfirmandenarbeit konzentriert sich auf nicht präsentische Formate.

Inzidenzwert unter 50

Konfirmandenarbeit mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).

 

Konferenzbetrieb: Presbyterium, Ausschüsse, Synoden

Inzidenzwert über 50

Verzicht auf Konferenzbetrieb in Präsenz. Stattdessen werden nicht präsentische Formate (Telefon- und Videokonferenz, digitale Synode, praktischer Konsens) genutzt.

Inzidenzwert unter 50

Konferenzbetrieb mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).

 

Erwachsenenbildung und weitere Bildungsangebote

Inzidenzwert über 50

Verzicht auf Bildungsangebote in Präsenz, sofern diese nicht unter CoronaSchVO fallen. Stattdessen werden nicht präsentische Formate genutzt.

Inzidenzwert unter 50

Angebote der Erwachsenenbildung und weitere Bildungsangebote können in Präsenz mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).

 

Gruppen und Kreise

Inzidenzwert über 50

Gruppen und Kreise finden vorläufig nicht in Präsenz statt. Nicht präsentische Formate werden im Interesse der Vergemeinschaftung und der Kontaktpflege genutzt (oder entwickelt).

Inzidenzwert unter 50

Gruppen und Kreise finden regulär mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit).

 

Größere Veranstaltungen:

Einführungen, Verabschiedungen, Festivitäten usw.

Inzidenzwert über 50

Größere Veranstaltungen finden vorläufig nicht in Präsenz statt.

Inzidenzwert unter 50

Größere Veranstaltungen können mit Schutzkonzept entsprechend der Vorgaben der jeweils aktuell geltenden Schutzverordnung (z.B. Einhaltung des Abstandsgebots, Tragen von medizinischen Masken, Rückverfolgbarkeit) stattfinden.

Orientierungshilfe für die Kirchengemeinden vor Ort

In dem Papier heißt es: “Die Evangelische Kirche von Westfalen ist sich ihrer besonderen Verantwortung für den Schutz des Lebens und der Nächsten bewusst. Ziel aller im Folgenden beschriebenen Maßnahmen ist es, Infektionsrisiken zu minimieren, damit Gottesdienste und kirchliche Veranstaltungen nicht zu Infektionsherden werden und mit den bewährten Schutzkonzepten zugleich in einem geregelten Verfahren wieder aufgenommen bzw. weitergeführt werden können“. Die Empfehlungen der Landeskirche sollen den Gemeinden vor Ort helfen, verantwortliche Entscheidungen unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten sowie der Orientierung an den staatlichen Vorgaben zu treffen.

Superintendent André Ost:

„Wir gehen mit der Situation weiterhin verantwortlich um. Wir sollten nur dann zu Gottesdiensten in unsere Kirchen einladen, wenn es einen stabilen Trend unterhalb der kreisweiten 7-Tages-Inzidenzzahl von 50 Neuinfektionen pro Hunderttausend Einwohner gibt. Andererseits nehmen wir wahr, dass es eine Sehnsucht nach Gottesdienstfeiern gibt. Darum suchen wir jetzt einen Ausweg aus der landeskirchenweiten Empfehlung zum kompletten Verzicht. Mit dem behutsamen Öffnungskonzept geben wir den Presbyterien für die Zeit ab dem 14. Februar einen Orientierungsrahmen an die Hand. Die Schutzkonzepte für die Kirchen sind auf den aktuellen Stand der jeweils gültigen Corona-Schutzverordnung zu bringen und den Ordnungsbehörden vorzulegen.“   

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