Diakonie ist eine zentrale Wesensäußerung der Kirche als Zeugnis und Dienstgemeinschaft zum Wohle ihrer Mitglieder und der Gesellschaft.
Sie vollzieht ihr Handeln im zwischenmenschlichen Bereich, im diakonischen Handeln der Kirchengemeinden und in der Arbeit der diakonischen Einrichtungen.
Die Grundsätze der Arbeit der Diakonie in den Kirchenkreisen sind im Diakoniegesetz der EKvW zu finden.
Im Kirchenkreis Tecklenburg ist ein umfangreiches Angebot diakonischer Hilfen durch die Einrichtungen der Altenhilfe, der Behindertenhilfe, Jugendhilfe, der Beratungsdienste und der allgemeinen Sozialarbeit entwickelt worden.
Das Diakonische Werk ist die gemeinsame Einrichtung des Kirchenkreises und aller Gemeinden in der Rechtsform des eingetragenen Vereins. In der Mitgliederversammlung wirken der Kirchenkreis und alle Gemeinden in der Leitung des Diakonischen Werkes mit.
Andere Einrichtungen wie zum Beispiel Senioreneinrichtungen und die Ledder Werkstätten werden in der Rechtsform der gGmbH geführt. Sie sind rechtlich selbstständige Einrichtungen. Durch ihre Aufgaben als Gesellschafter – je nach Gesellschaftsvertrag - nehmen Kirchenkreis, das Diakonisches Werk und einzelne Gemeinden ihre diakonische Verantwortung und Mitwirkung in den Gremien dieser Einrichtungen wahr.
Jürgen Nass
Theologischer Vorstand
Stefan Zimmermann
Geschäftsführender Vorstand
Telefon: 05482/68-110
E-Mail