„Da kommen die Perspektiven aus der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderschule, der Kirchenmusik, der Verwaltung sowie aus der Beratungsarbeit der Diakonie zusammen. Sie tragen dazu bei, dass wir ausreichend vorbereitet und fortgebildet sind, um im Verdachtsfall angemessen reagiere zu können“, berichtete der Superintendent den Synodalen. Die AG arbeitet für den Kirchenkreis ein Schutzkonzept aus, das der Sommersynode 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Das Konzept wird dann anschließend den Kirchengemeinden zur Übernahme empfohlen.
„Wir möchten Sie dazu befähigen, Wissen und Kompetenzen zu erwerben“, so die Vorsitzende der AG, Pfarrerin Dr. Britta Jüngst. Ein wichtiges Ziel des Schutzkonzepts sei es, sichere Räume für Kinder und Jugendliche zu schaffen, erläuterte sie. Gemeinsam mit Friedrich Thoss, dem Leiter des Beratungszentrums der Diakonie in Lengerich, ist sie Ansprechpartnerin zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ im Kirchenkreis. Birgit Pfeiffer von der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Mitbestimmung (FUVSS) des Diakonischen Werks Rheinland-Westfalen-Lippe informierte die Synodalen zum Thema „Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung – Risiko und Schutz“. Zu Beginn der Entwicklung eines Schutzkonzepts müsse immer die Entwicklung einer Risikoanalyse stehen. „Beziehen Sie Kinder und Jugendliche und deren Sorgeberechtigte in die Erstellung der Risikoanalyse mit ein!“, empfiehlt die Expertin den Synodalen. Grundsätzlich gelte: Nicht jedes Risiko lasse sich ausschließen, aber bereits der Prozess der Risikoanalyse steigere die Sensibilisierung der Institution und sei damit ein erster wichtiger Schritt, so die Expertin weiter. Wichtig sei auch, sich von externer Stelle und mit Moderation beraten zu lassen, um „die blinden Flecken zu entdecken“. „Die Entwicklung eines Schutzkonzepts ist gewinnbringend für alle“, so das Fazit der Expertin. Dies sei ein länger andauernder Prozess, der Ressourcen benötige. Birgit Pfeiffers Empfehlung: Der Kirchenkreis sollte ein Schutz- und Kompetenzort werden.
Beschaffungsleitlinien des Kirchenkreises sollen sich zukünftig an ökologischen und sozialen Standards orientieren
Auf Vorschlag der Ausschüsse für „Gesellschaftliche Verantwortung“ und „Mission, Ökumene Weltverantwortung“ wurde der Synode empfohlen, Beschaffungsleitlinien für den Kirchenkreis zu beschließen, die sich an sozialen und ökologischen Standards orientieren. Damit leistet die Synode sowohl einen Beitrag für eine nachhaltige Entwicklung als auch für die Glaubwürdigkeit und Wahrnehmung von Verantwortung. „Eingebunden in partnerschaftliche Beziehungen von weltweiter Ökumene soll auch das Wirtschaften zur Bewahrung der Schöpfung zu mehr Gerechtigkeit und zur Armutsminderung beitragen“, so Heinz-Jakob Thyssen, Synodalbeauftragter für Umweltfragen. Mitarbeitende des Kirchenkreises sollten künftig darauf achten, dass Produkte aus Fairem Handel, Bioprodukte, Produkte mit dem Umweltzeichen Blauer Engel und keine gentechnisch veränderten Lebensmittel gekauft werden. Es soll außerdem auch ein Augenmerk auf saisonale und regionale Lebensmittel gelegt werden. Die Synodalen stimmten den neuen Beschaffungsleitlinien zu. Die Kirchengemeinden werden gebeten, für ihren Bereich ebenfalls Kriterien zur Beschaffung festzulegen und darüber zur Sommersynode 2019 zu berichten.
Bauplanung des Verwaltungsgebäudes wird vorangetrieben
Bericht aus dem Verbandsvorstand für die gemeinsame Verwaltung der drei Kirchenkreise Münster, Steinfurt-Coesfeld-Borken und Tecklenburg
„Wir bewegen uns auf neue Verhältnisse zu“, berichtete Superintendent André Ost aus dem Verbandsvorstand der drei evangelischen Kirchenkreise im Münsterland. „Die Leitung der zukünftigen drei Kirchenkreisverwaltungen im Münsterland wird Jutta Runden antreten. Sie bringt Erfahrung im kirchlichen Verwaltungshandeln mit“. Bisher war Jutta Runden stellvertretende Verwaltungsleiterin im Kirchenkreis Münster. „Im Prozess der Zusammenführung der drei Verwaltungen der Ev. Kirchenkreise Tecklenburg, Münster und Steinfurt-Coesfeld-Borken geht es darum, laufende Prozesse nach vorn zu bewegen und die Mitarbeitenden dabei mitzunehmen“, so der Superintendent. Für die Bau- und Liegenschaften wurde Sven Stampe als Fachbereichsleiter gewonnen. Derzeit ist er Beauftragter für das Projekt zur Einführung des Neuen Kirchliches Finanzmanagements in den Kirchenkreisen Tecklenburg und Steinfurt-Coesfeld-Borken.
Die Bauplanung des Verwaltungsneubaus am Coesfelder Kreuz werde vorangetrieben. Dort werden die Verwaltungen der drei evangelischen Kirchenkreise im Münsterland zukünftig ihren gemeinsamen Sitz haben. Der Baubeginn werde voraussichtlich Anfang 2019 sein, der Verbandsvorstand gehe von einem Jahr Bauzeit aus, die erste Bauphase sei im zweiten Quartal 2020 geplant. „Wir bauen ein modernes Gebäude, das energetisch auf dem aktuellem Stand ist“, so André Ost. Beim Architekturbüro Bastian sei man „in guten Händen“. Bei der Bemusterung sei ein Kreativteam aus Mitarbeitenden beteiligt gewesen. Die Superintendentur Tecklenburg zieht zusammen mit dem Öffentlichkeitsreferat im Vorgriff auf die zukünftige Entwicklung bereits am 20. August 2018 nach Tecklenburg ins dortige Haus der Diakonie, Sonnenwinkel 1.
Marlies Beckemeyer, Verwaltungsleiterin des Kirchenkreises Tecklenburg und zukünftig stellvertretende Leiterin des gemeinsamen Verwaltungsamtes, berichtete den Synodalen über den Prozess der Zusammenführung. Mittlerweile haben drei Abteilungstreffen stattgefunden. Mit allen Mitarbeitenden seien Gespräche geführt worden, um Wünsche nach Aufgabenfeldern abzufragen. Zum 1. Januar 2020 wird das kaufmännische Buchhaltungsprogramm starten. Es gibt jetzt schon erste Treffen zum Thema „Neues Kirchliches Finanzmanagement (NKF)“ mit dem Projektbeauftragten, Sven Stampe. In Kirchenkreisforen hätten sich auch Kirchmeister und Presbyteriumsvorsitzende aus den Kirchengemeinden über ihre Wünsche an die neue Verwaltung ausgetauscht. Ein Arbeitskreis hat die Ergebnisse ausgewertet. „Die neue Verwaltung ist für uns eine große Chance, uns zukunftsfähig aufzustellen“, meinte Marlies Beckemeyer abschließend.
Versöhnung und Zukunftsorientierung
Synodale diskutieren engagiert und sprechen sich dafür aus, „Qualitätspersonal zurückzuholen“
Derzeit geht die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) in ihren Prognosezahlen davon aus, dass ab dem Jahr 2030 ca. 300-400 Pfarrerinnen und Pfarrer in der EKvW fehlen werden. Die Folge wäre, dass viele Pfarrstellen vakant blieben und nicht besetzbar wären. Als Reaktion darauf wird in der Pfarrstellenplanung eine Erhöhung der Gemeindegliederzahlen pro Gemeindepfarrstelle angestrebt. Hinzu kommt, dass Gemeinden verstärkt zu Kooperationen und Zusammenarbeit in den Regionen angehalten werden. Das Presbyterium der Kirchengemeinde Johannes zu Rheine befürchtet, dass die Entwicklungen in der katholischen Kirche mit flächenmäßig riesigen „pastoralen Räumen“ mit einem „leitenden“ Pfarrer auch in der EKvW bald Wirklichkeit sein könnten. Pfarrerinnen und Pfarrer könnten zukünftig für eine Region oder einen Verbund zuständig sein und mit Strukturaufgaben derart überlastet sein, dass Ehrenamtliche Aufgaben mit übernehmen müssten.
Pfarrer Dr. Dirk Schinkel (Johannes zu Rheine) informierte die Synodalen über den Antrag: Die Antragsteller sehen das Problem, dass die bisherigen Zahlen des theologischen Nachwuchses nicht erkennen lassen, dass die in zehn bis fünfzehn Jahren durch Ruhestand vakanten Stellen auf „normalen Weg“ zu besetzen sein werden. Sie kritisieren die Personalplanung der Landeskirche und weisen auf Maßnahmen seit den 90er Jahren hin wie Vorruhestandsregelungen, Reduzierung von Gehaltsstufen, das Einstellen der Werbung für das Theologiestudium und die Reduzierung des Zugangs zum Probedienst. Es sei schon 2001 absehbar gewesen, dass ein solcher „Kahlschlag“ des theologischen Nachwuchses das Problem des Pfarrermangels nach sich ziehen würde, sind sich die Antragsteller einig. In Assessment-Centern wurde zusätzlich nur der Hälfte der Bewerber nach dem 1. Theologischen Examen der Zugang zum Pfarrberuf geöffnet. Viele fanden in anderen Berufen eine persönliche Zukunft. „Es geht uns darum, Qualitätspersonal zurückzuholen“, unterstrich Dirk Schinkel vor der Synode.
„Wir können Idealismus und Realismus unter uns gebrauchen“
In einer lebhaften und engagierten Diskussion setzten sich die Synodalen mit diesen Fragen auseinander. „Ich halte es nicht für aussichtlos, dass es Menschen geben wird, die dieses versöhnende Angebot annehmen“ so Pfarrerin Elke Böhne (Recke). „Die Landeskirche will sich neu aufstellen. Die Entscheidungen damals waren nicht tragfähig. Die EKvW könnte doch sagen: „Wir haben damals so entschieden, doch so würden wir es heute als Arbeitgeber nicht wieder tun“, meinte Heinz-Jakob Thyßen (Rheine). Und Detlef Salomo (Lotte) ergänzte: „Es war damals ein eklatanter Fehler in der Personalplanung der Landeskirche. Es ist unser gutes Recht, eine kritische Selbstkorrektur einzufordern.“ Pfarrerin Dr. Uta Wiggermann (Ibbenbüren) meinte: „Es gab damals einen besonderen Idealismus unter uns Theologiestudierenden. Den Idealismus und den Realismus der Menschen, die früher nicht ins Pfarramt kommen konnten, können wir heute gut gebrauchen“. Pfarrer Jürgen Rick (Rheine) meinte, man könne auch über die Ausbildung von Prädikanten nachdenken oder pensionierte Pfarrer reaktivieren.
Landeskirchenrätin Barbara Roth betonte, dass Ende der 1990er Jahre Entscheidungen vor dem Hintergrund eines sehr schwierigen komplexen Sachverhalts gefällt wurden. Die Mitarbeitenden der Landeskirche seien heute nicht glücklich damit. Die demografische Entwicklung zeige allerdings, dass es einen Fachkräftemangel in fast allen Bereichen gebe. „Die anderen Landeskirchen stehen genauso da wie wir“ machte sie deutlich. Man müsse das Thema in einen größeren Zusammenhang stellen.
„Das war eine wichtige Diskussion“ so Superintendent André Ost abschließend. „Es gibt Verletzungen innerhalb der Generation der Pfarrerinnen und Pfarrer, die uns heute weitgehend fehlt“. Die Synodalen beschlossen den Antrag bei drei Enthaltungen. Darin heißt es: Die Synode fordert die Kirchenleitung der EKvW dazu auf, „alles zu unternehmen, um dieses Potential für die Kirche zurückzugewinnen“. Die damals nicht in den Pfarrberuf aufgenommen Bewerber sollten mit einem persönlichen Schreiben das Angebot bekommen, eine Pfarrstelle anzutreten. „Es wäre ein wichtiges Signal an die damals nicht übernommenen Theologinnen und Theologen, den gravierenden Fehler einzugestehen und die Tür zu öffnen“. Die Synodalen sind überzeugt, dass dieses Eingeständnis helfen kann, dem zu erwartenden Mangel an Gemeindepfarrerinnen und –pfarrern zu begegnen. Die Menschen, die inzwischen Erfahrungen in anderen Berufen gesammelt hätten, könnten diese fruchtbringend in den Pfarrdienst einbringen.
Synodale votieren für die Fortführung landeskirchlicher Sondermittel für Flüchtlingsarbeit
Die Synodalen beschlossen, die Landessynode zu bitten, die Sondermittel für Flüchtlingsarbeit in Höhe von 1.000.000 Euro je zur Hälfte für die Flüchtlingsarbeit in Westfalen und für die Unterstützung der Flüchtlingsarbeit von ökumenischen Partnern an den EU-Außengrenzen, auch in den kommenden Jahren in unveränderter Höhe zur Verfügung zu stellen. Außerdem bittet die Kreissynode Tecklenburg die Landeskirche um die Einrichtung eines festen Haushaltsansatzes. Die Sondermittel sind mittlerweile ein unverzichtbarer Bestandteil der Finanzierung des Engagements der Kirchengemeinden in der Flüchtlingsarbeit. Gerade das Ehrenamt ist in der Flüchtlingsarbeit mehr denn je auf intensive Begleitung und Betreuung angewiesen. Mit der Aufnahme von ca. 1,6 Millionen Geflüchteten seit 2014 in Deutschland besteht nun die Aufgabe der langfristigen Integration in Bildung, Arbeitsmarkt und das soziale Leben. Die Fortführung der Sondermittel soll die Bereitstellung von Hauptamtlichkeit zur Koordination, Schulung und Supervision auf eine verlässliche Basis stellen und auch Sachmittel an die Hand geben. Das Ehrenamt bedarf dieses Signals der Unterstützung, wenn es nachhaltig erhalten bleiben soll.
Der Kirchenkreis unterstützt ausdrücklich die weiter unveränderte solidarische Förderung der Arbeit an den EU-Außengrenzen. „Noch immer sterben tausende Flüchtlinge im Mittelmeer, in der Wüste oder Internierungslagern. Die Abschottung der EU hat sich weiter verschärft“, heißt es in dem Beschluss.